Unsere angebotenen Führerscheinklassen
Wir begleiten Dich auf Deinem Weg zum Führerschein – kompetent und unkompliziert! Wende Dich an das freundliche Team der Fahrschule Jentsch in Crailsheim – hier bist Du genau richtig, wenn Du endlich mobil und flexibel sein möchtest. Wir sind Dein Ansprechpartner für folgende Führerscheinklassen:
Gerne beraten wir Dich unter 07951 / 467813 oder 0176 / 86006787. Natürlich kannst Du auch direkt zu den Fahrschulzeiten bei uns vorbeischauen (Montag und Mittwoch von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr).
AM
Zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder bis maximal 45 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
A1
Krafträder bis maximal 125 cm³
Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Krafträder mit einer Leistung bis maximal 35 kW
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
A
Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder über 45 km/h
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2, 24 Jahre beim Direkterwerb
B
Kfz bis maximal 3.500 kg
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten FahrenK
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg und einer ZGM des Zuges von nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger von 750 kg bis maximal 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
C1
Kfz mit über 3.500 Kg bis maximal 7.500 kg und Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit über 750 kg (Fahrzeugkombination maximal 12.000 kg)
Vorbesitz: C1
Mindestalter: 18 Jahre
C
Kfz mit über 3.500 kg und Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T
Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildun
L
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis maximal 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit maximal 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
T
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis maximal 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis maximal 40 km/h
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre