Unsere angebotenen Führerscheinklassen

Wir begleiten Dich auf Deinem Weg zum Führerschein – kompetent und unkompliziert! Wende Dich an das freundliche Team der Fahrschule Jentsch in Crailsheim – hier bist Du genau richtig, wenn Du endlich mobil und flexibel sein möchtest. Wir sind Dein Ansprechpartner für folgende Führerscheinklassen:

Gerne beraten wir Dich unter 07951 / 467813 oder 0176 / 86006787. Natürlich kannst Du auch direkt zu den Fahrschulzeiten bei uns vorbeischauen (Montag und Mittwoch von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr).

AM

Zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder bis maximal 45 km/h

Mindestalter: 15 Jahre

A1

Krafträder bis maximal 125 cm³

Eingeschlossene Klassen: AM

Mindestalter: 16 Jahre

A2

Krafträder mit einer Leistung bis maximal 35 kW

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

A

Krafträder mit Hubraum über 50 cm³ oder über 45 km/h

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2, 24 Jahre beim Direkterwerb

B

Kfz bis maximal 3.500 kg

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten FahrenK

B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg und einer ZGM des Zuges von nicht mehr als 4250 kg

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger von 750 kg bis maximal 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren

C1

Kfz mit über 3.500 Kg bis maximal 7.500 kg und Anhänger bis 750 kg

Vorbesitz: B

Mindestalter: 18 Jahre

C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit über 750 kg (Fahrzeugkombination maximal 12.000 kg)

Vorbesitz: C1

Mindestalter: 18 Jahre

C

Kfz mit über 3.500 kg und Anhänger bis 750 kg

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: C1

Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.

CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T

Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildun

L

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis maximal 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit maximal 25 km/h

Mindestalter: 16 Jahre

T

Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis maximal 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis maximal 40 km/h

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter: 16 Jahre